Nina.Care verliert niederländische Au-pair-Zulassung: Was Gastfamilien wissen sollten
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Nina.Care verliert niederländische Au-pair-Zulassung: Was Gastfamilien wissen sollten

Auost Team 1 Sep 2026 428 likes

Die niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde IND entzog Nina.Care im September 2025 den Status als anerkannter Referent. Nach Angaben der IND wurde Nina.Care 48-mal mit Geldbußen von insgesamt mehr als 110.000 Euro belegt.

Damit darf Nina.Care keine niederländischen Aufenthaltstitel mehr für Au-pairs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union beantragen. Die Entscheidung ist jedoch kein europaweites Verbot: Das Unternehmen darf weiterhin als Vermittlungsplattform tätig sein und – soweit es die jeweiligen nationalen Vorschriften erlauben – mit Bewerberinnen und Bewerbern aus der EU arbeiten.

Für Gastfamilien zeigt der Fall vor allem eines: Eine große Plattform, eine ansprechende Website oder eine hohe Anzahl an Profilen ersetzen weder transparente Prüfverfahren noch verlässliche Notfallhilfe und die Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsregeln des Ziellandes.

Was ist bei Nina.Care passiert?

Am 5. September 2025 teilte die IND offiziell mit, dass sie Nina.Care B.V., einem der größten Au-pair-Anbieter der Niederlande, den Status als anerkannter Referent entzogen hatte.

Ein anerkannter Au-pair-Referent übernimmt in den Niederlanden mehr Aufgaben, als lediglich eine Familie mit einer geeigneten Person zusammenzubringen. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten reicht der Referent den Antrag auf den Aufenthaltstitel ein. Während der gesamten Vermittlung bestehen außerdem Informations-, Dokumentations- und Fürsorgepflichten.

Nach Angaben der IND hatte Nina.Care wiederholt gegen diese Pflichten verstoßen. Die Behörde nannte:

  • 48 Geldbußen;

  • eine Gesamtsumme von mehr als 110.000 Euro; und

  • wiederholte Verstöße gegen die Pflichten eines anerkannten Referenten.

Die IND kam zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen keine ausreichende Verbesserung erkennen ließ. Im öffentlichen Verzeichnis der anerkannten niederländischen Au-pair-Referenten, das zuletzt am 3. August 2026 aktualisiert wurde, ist Nina.Care nicht aufgeführt.

Was bedeutet „Lizenz entzogen“ genau?

In Medienberichten wurde häufig formuliert, Nina.Care habe seine „Au-pair-Lizenz“ verloren. Der juristisch genauere Begriff lautet: Entzug des Status als anerkannter Referent.

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Frage Antwort
Darf Nina.Care Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten in den Niederlanden sponsern? Nein. Das Unternehmen ist nicht mehr als anerkannter Referent bei der IND gelistet.
Darf das Unternehmen EU-Au-pairs an Familien vermitteln? Ja, sofern die jeweiligen nationalen Arbeits- und Einwanderungsregeln eingehalten werden.
Ist Nina.Care in ganz Europa verboten? Nein. Die Entscheidung betrifft den niederländischen Status als anerkannter Referent.
Wurde das Unternehmen durch die Entscheidung automatisch geschlossen? Nein. Nina.Care setzte seine Tätigkeit in einer stärker plattformorientierten Form fort.

Familien sollten die Entscheidung deshalb nicht weiter auslegen, als es die Fakten zulassen. Richtig ist: Nina.Care verlor den niederländischen Status als anerkannter Referent. Ohne weitere Belege wäre es hingegen falsch zu behaupten, das Unternehmen sei in sämtlichen europäischen Au-pair-Märkten verboten.

Was berichtete die Medienrecherche?

Vor der endgültigen Entscheidung der IND untersuchte das niederländische Nachrichten- und Hintergrundformat Nieuwsuur Beschwerden im Zusammenhang mit Nina.Care.

Nieuwsuur berichtete über Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Prüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der Erreichbarkeit des Unternehmens in ernsten Situationen. In einer späteren Recherche wurde berichtet, angehende Au-pairs mit Ziel Großbritannien oder Deutschland seien dazu angehalten worden, sich bei der Einreise als Touristen beziehungsweise als „Freunde der Familie“ darzustellen. Mehrere junge Frauen seien demnach befragt, zeitweise festgehalten oder an der Einreise gehindert worden.

Dabei handelt es sich um Medienberichte, die in diesem Artikel als solche gekennzeichnet werden. Nina.Care widersprach der Darstellung, man habe Bewerberinnen zu Falschaussagen aufgefordert. Das Unternehmen kündigte jedoch an, das eigene „Friend of the Family“-Modell nicht länger zu empfehlen.

Wie reagierte Nina.Care?

Nina.Care räumte ein, dass das Wachstum des Unternehmens schneller verlaufen sei als der Ausbau der administrativen Strukturen. Für frühere organisatorische Fehler übernahm das Unternehmen nach eigener Aussage Verantwortung. Gleichzeitig erklärte es, stärkere Abläufe, zusätzliche Kontrollen und einen Notfallservice eingeführt zu haben.

In einer Stellungnahme vom Mai 2026 erklärte Nina.Care, ein Gericht habe die Geldbußen um rund 20 Prozent reduziert. Das Unternehmen kündigte an, das Verfahren weiterzuführen. Der Status als anerkannter Referent war im öffentlichen IND-Verzeichnis mit Stand vom 3. August 2026 jedoch nicht wiederhergestellt.

Nina.Care bezeichnet sich inzwischen als technologiegestützte europäische Vermittlungsplattform und gibt an, sich auf Au-pair-Vermittlungen innerhalb der EU zu konzentrieren.

Was können Gastfamilien aus dem Fall Nina.Care lernen?

Die wichtigste Erkenntnis betrifft nicht nur ein einzelnes Unternehmen. Sie betrifft alle Prüfungen, die Familien durchführen sollten, bevor sie einem Menschen die Betreuung ihrer Kinder anvertrauen und ihn in ihrem Zuhause aufnehmen.

1. Die genaue rechtliche Rolle des Anbieters prüfen

Eine Au-pair-Agentur, ein Visumsponsor und eine Online-Vermittlungsplattform sind nicht automatisch dasselbe.

Eine Vermittlungsplattform unterstützt Familien und Au-pairs dabei, einander zu finden und miteinander zu kommunizieren. Ein regulierter Sponsor kann zusätzlich Einwanderungsanträge bearbeiten und fortlaufende gesetzliche Pflichten übernehmen. In manchen Ländern organisieren Familie und Au-pair das Matching selbst; in anderen Ländern ist ein zugelassener Referent zwingend erforderlich.

Stellen Sie dem Anbieter folgende Fragen:

  • Sind Sie Vermittlungsplattform, Full-Service-Agentur oder offizieller Visumsponsor?

  • Von welchem Land und welcher Behörde stammt Ihre Zulassung?

  • Kann ich Ihren aktuellen Status in einem amtlichen Register überprüfen?

  • Welche Pflichten verbleiben bei der Gastfamilie?

2. Die Zulassung direkt bei der Behörde kontrollieren

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ein Logo oder die Aussage „geprüfte Agentur“. Öffnen Sie das aktuelle Register der zuständigen Behörde und suchen Sie dort nach dem vollständigen rechtlichen Firmennamen.

Eine Familie, die beispielsweise ein Au-pair aus einem Nicht-EU-Staat in die Niederlande holen möchte, sollte das öffentliche IND-Verzeichnis prüfen. Für das amerikanische J-1-Programm muss kontrolliert werden, ob die Organisation aktuell vom US-Außenministerium als Sponsor anerkannt ist.

Deutschland verfügt nicht über dasselbe verpflichtende Lizenzsystem für Au-pair-Agenturen. Deutsche Familien sollten daher zwischen staatlichen Anforderungen und freiwilligen Qualitätssystemen wie dem RAL-Gütezeichen unterscheiden.

3. Nach dem genauen Prüfverfahren fragen

„Verifiziert“ kann je nach Anbieter sehr unterschiedliche Dinge bedeuten. Erkundigen Sie sich vor dem Matching, welche Kontrollen tatsächlich durchgeführt wurden:

  • Identitäts- oder Passprüfung;

  • persönliches oder aufgezeichnetes Videointerview;

  • Überprüfung von Referenzen aus der Kinderbetreuung;

  • polizeiliches Führungszeugnis, soweit rechtlich verfügbar;

  • Überprüfung der Sprachkenntnisse;

  • Kontrolle der Fahrerfahrung, falls Fahrdienste erforderlich sind; und

  • Erfahrungen mit Babys, Kleinkindern oder Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Familien sollten dennoch eigene Interviews führen und Referenzpersonen selbst kontaktieren. Kein Plattformprofil ersetzt ein direktes, sorgfältiges Gespräch.

4. Notfall- und Rematch-Unterstützung prüfen

Fragen Sie, was nach dem Match passiert – und nicht nur, welche Leistungen Sie vor der Zahlung erhalten.

Ein verantwortungsvoller Anbieter sollte erklären:

  • wer außerhalb der normalen Geschäftszeiten erreichbar ist;

  • was bei einer unsicheren Situation passiert;

  • wie Beschwerden dokumentiert werden;

  • ob ein Rematch angeboten wird;

  • wer dem Au-pair bei einer vorübergehenden Unterkunft hilft; und

  • wie mögliche Folgen für Visum oder Aufenthaltstitel behandelt werden.

Diese Antworten sollten in den Vertragsbedingungen festgehalten sein und nicht nur auf mündlichen Versprechen beruhen.

5. Das richtige Visum vor der Reise bestätigen

Ein Au-pair sollte niemals aufgefordert werden, den tatsächlichen Zweck der Reise gegenüber Grenz- oder Einwanderungsbehörden zu verschweigen.

Die Visumsbestimmungen unterscheiden sich erheblich zwischen Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, den USA und anderen Zielländern. Familien und Au-pairs sollten ausschließlich offizielle Behördeninformationen verwenden und qualifizierte Beratung einholen, wenn der richtige Einreiseweg unklar ist.

6. Rückerstattungsbedingungen vor der Zahlung lesen

Prüfen Sie vorab, was passiert, wenn:

  • das Visum der ausgewählten Person abgelehnt wird;

  • der Anbieter eine Zulassung verliert;

  • das Match vor der Einreise beendet wird;

  • das Au-pair frühzeitig abreist; oder

  • der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

Höhe, Frist und Verfahren einer Rückzahlung sollten eindeutig beschrieben sein. Bewahren Sie die Fassung der Bedingungen auf, die am Tag der Zahlung galt.

7. Erwartungen offen besprechen

Ein sicheres Matching ist ein gemeinsamer Prozess. Vor einer Zusage sollten Familie und Au-pair über Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, leichte Hausarbeiten, Taschengeld, Verpflegung, Privatsphäre, Fahrdienste, Sprachkurs, Urlaub und freie Zeit sprechen.

Schriftliche Vereinbarungen beugen Missverständnissen vor und helfen beiden Seiten zu erkennen, wenn die tatsächliche Situation nicht mehr den geltenden Au-pair-Regeln entspricht.

Agentur oder Plattform: Welche Variante ist sicherer?

Keine der beiden Bezeichnungen ist für sich allein eine Sicherheitsgarantie.

Eine Full-Service-Agentur kann persönliche Auswahlgespräche, Visumsabwicklung und Betreuung während des Aufenthalts anbieten. Eine Vermittlungsplattform kann eine größere Auswahl ermöglichen und Familien sowie Au-pairs direkt miteinander kommunizieren lassen. Welche Variante passt, hängt vom Zielland, der Staatsangehörigkeit des Au-pairs und dem Unterstützungsbedarf beider Seiten ab.

Der sicherste Ansatz verbindet:

  1. einen transparenten Matching-Prozess;

  2. direkte Gespräche zwischen Familie und Au-pair;

  3. eine unabhängige Überprüfung wichtiger Angaben;

  4. die Einhaltung der offiziellen Visumsbestimmungen; und

  5. einen klaren Unterstützungsplan für den Problemfall.

Ein Au-pair über Auost finden

Auost bietet Gastfamilien und Au-pairs einen strukturierten Ort, um aussagekräftige Profile zu erstellen, potenzielle Matches anzusehen und vor einer Entscheidung direkt miteinander zu kommunizieren.

Familien behalten die Kontrolle darüber, wen sie in ihr Zuhause aufnehmen. Gleichzeitig können Au-pairs verschiedene Familien vergleichen und Erwartungen offen ansprechen. Wenn für das Zielland ein Visum, ein Aufenthaltstitel oder ein zugelassener Sponsor erforderlich ist, sollten beide Seiten die offiziellen Bestimmungen einhalten und die zuständige Behörde oder einen entsprechend qualifizierten Anbieter einbeziehen.

Das Ziel besteht nicht einfach darin, möglichst schnell ein Au-pair zu finden. Es geht um ein transparentes Match, bei dem Familie und Au-pair einander verstehen, respektvoll miteinander umgehen und wissen, welche Schritte als Nächstes folgen.

Sie möchten ein Au-pair in Europa finden? Erstellen Sie Ihr Familienprofil auf Auost, entdecken Sie potenzielle Matches und beginnen Sie das persönliche Kennenlernen.

Häufig gestellte Fragen

Hat Nina.Care seine Au-pair-Lizenz verloren?

Ja, wenn man den allgemein verwendeten Begriff „Lizenz“ zugrunde legt. Juristisch genauer ist: Die niederländische IND entzog Nina.Care am 5. September 2025 den Status als anerkannter Referent. Das Unternehmen darf daher keine Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Au-pairs in den Niederlanden mehr beantragen.

Warum verlor Nina.Care den Status als anerkannter Referent?

Die IND verwies auf eine große Zahl wiederholter Verstöße. Nach Angaben der Behörde wurde Nina.Care 48-mal mit Geldbußen von insgesamt mehr als 110.000 Euro belegt. Die IND sah keine ausreichende Verbesserung.

Darf Nina.Care weiterhin tätig sein?

Ja. Der Entzug führte nicht zur vollständigen Schließung des Unternehmens. Nina.Care gibt an, weiterhin als Vermittlungsplattform tätig zu sein und sich auf EU-Au-pair-Vermittlungen zu konzentrieren. Als anerkannter niederländischer Referent ist das Unternehmen derzeit nicht gelistet.

Ist Nina.Care in Deutschland verboten?

Nein. Ein europaweites oder deutsches Verbot konnte nicht festgestellt werden. Die bestätigte behördliche Entscheidung betrifft den Status als anerkannter Referent in den Niederlanden.

Benötigen Au-pair-Agenturen in Deutschland eine staatliche Lizenz?

In Deutschland muss nicht jede Au-pair-Agentur oder Matching-Plattform eine besondere staatliche Au-pair-Lizenz besitzen. Freiwillige Gütezeichen und Mitgliedschaften dürfen nicht mit einer staatlichen Zulassung verwechselt werden.

Wie kann ich prüfen, ob eine Au-pair-Agentur zugelassen ist?

Ermitteln Sie die zuständige Einwanderungs- oder Austauschbehörde des Ziellandes und suchen Sie im amtlichen Register nach dem vollständigen Firmennamen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Website, Werbung oder Gütesiegel des Anbieters.

Ist eine Online-Au-pair-Plattform dasselbe wie eine Au-pair-Agentur?

Nicht unbedingt. Eine Plattform ermöglicht üblicherweise Profile, Suche und Kommunikation. Eine Full-Service-Agentur kann zusätzlich Bewerber prüfen und den Aufenthalt betreuen. Ein offizieller Sponsor kann darüber hinaus rechtlich befugt und verpflichtet sein, Visums- oder Aufenthaltsanträge zu bearbeiten.


Quellen

  1. Niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde IND – „IND revokes Nina.Care’s recognised sponsor status“, 5. September 2025.
    https://ind.nl/en/news/ind-revokes-nina.cares-recognised-sponsor-status

  2. Öffentliches IND-Verzeichnis für Austauschprogramme – Aktuell anerkannte Au-pair-Referenten; aktualisiert am 3. August 2026.
    https://ind.nl/en/public-register-recognised-sponsors/public-register-exchange

  3. NOS / Nieuwsuur – „Vergunning ingetrokken van grootste au-pairbureau van Nederland“, 8. September 2025.
    https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2581686-vergunning-ingetrokken-van-grootste-au-pairbureau-van-nederland

  4. NOS / Nieuwsuur – „Au pairs gedetineerd en uitgezet door werkwijze omstreden au-pairbureau“, 4. September 2025.
    https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2581106-au-pairs-gedetineerd-en-uitgezet-door-werkwijze-omstreden-au-pairbureau

  5. Nina.Care – Stellungnahmen des Unternehmens zur IND-Entscheidung, zur Medienberichterstattung und zur Gerichtsentscheidung vom Mai 2026.
    https://www.nina.care/our-statement/

  6. European Migration Network Netherlands – „Rules for au pairs are lacking in many EU Member States“, 8. August 2024.
    https://www.emnnetherlands.nl/en/actueel/rules-au-pairs-are-lacking-many-eu-member-states

  7. BridgeUSA, US-Außenministerium – Au-pair-Programm und Anforderungen an anerkannte Sponsoren.
    https://j1visa.state.gov/programs/au-pair

Redaktioneller Hinweis

Dieser Artikel unterscheidet zwischen bestätigten behördlichen Feststellungen, gekennzeichneter Medienberichterstattung und den eigenen Aussagen von Nina.Care. Er behauptet weder strafbares Verhalten noch weitet er die niederländische Entscheidung über ihren dokumentierten rechtlichen Geltungsbereich hinaus aus.

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