Au-pair-Voraussetzungen in Deutschland: Checkliste für beide Seiten
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Au-pair-Voraussetzungen in Deutschland: Checkliste für beide Seiten

Auost Team 25 Aug 2026 110 likes

Die deutschen Au-pair-Regeln betreffen Au-pair und Gastfamilie. Das Au-pair muss die passenden Alters-, Sprach- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Die Familie muss als Gastfamilie geeignet sein und einen echten Kulturaustausch ermöglichen. Dazu gehören klare Grenzen für Aufgaben, Arbeitszeit, Freizeit und Urlaub.

Kurzantwort: Für einen Aufenthaltstitel als Au-pair sind Drittstaatsangehörige grundsätzlich 18 bis 26 Jahre alt, verfügen mindestens über einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1, sind nicht mit der Gastfamilie verwandt und planen sechs bis zwölf Monate. Im Haushalt der Gastfamilie lebt mindestens ein minderjähriges Kind; außerdem müssen die Vorgaben zu Familiensprache und Staatsangehörigkeit erfüllt sein. Die Aufgaben sind normalerweise auf sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich begrenzt.

Deinen Weg prüfen: Melde dich in deinem Auost-Konto an und öffne den Tab „Program“. Dort findest du die ausführlichen Voraussetzungen sowie Hinweise zu Dokumenten, Vertrag, Versicherung und Visum.

Voraussetzungen für das Au-pair

Besonders konkret sind die Regeln für Personen, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigen. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz benötigen weder ein Visum noch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Standards zu Aufgaben, Zusammenleben und Kulturaustausch bleiben dennoch der richtige Rahmen für einen fairen Aufenthalt.

1. Alter

Drittstaatsangehörige müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer nahe an der Altersgrenze liegt, sollte wegen Termin- und Bearbeitungszeiten früh starten und den Zeitplan mit der zuständigen Auslandsvertretung abstimmen.

2. Deutschkenntnisse

Erwartet werden einfache Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens GER-Niveau A1. Die Behörde kann prüfen, ob einfache Alltagssprache verstanden und verwendet wird. Welche Nachweise akzeptiert werden und wie ein Gespräch abläuft, kann je nach Auslandsvertretung variieren.

Perfektes Deutsch ist nicht erforderlich. Der Aufenthalt soll Zeit und Unterstützung bieten, die Sprachkenntnisse weiterzuentwickeln.

3. Dauer

Ein Au-pair-Aufenthalt dauert in der Regel mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Im Drittstaatenverfahren ist die Beschäftigung auf ein Jahr begrenzt und kann grundsätzlich nicht wiederholt werden. Vertrags-, Versicherungs- und Aufenthaltsdaten müssen zusammenpassen.

4. Keine Verwandtschaft

Au-pair und Gastfamilie dürfen nicht miteinander verwandt sein. Der Aufenthalt muss ein echter Kulturaustausch sein und darf nicht der Beschäftigung eines Familienmitglieds oder dem Ersatz einer regulären Haushaltsstelle dienen.

5. Gültige Unterlagen und Arbeitserlaubnis

Erforderlich sind ein gültiger Pass, ein schriftlicher Au-pair-Vertrag und – falls nötig – ein Visum oder Aufenthaltstitel, der die Au-pair-Tätigkeit ausdrücklich erlaubt. Ein Besucherstatus allein berechtigt nicht zur Arbeit.

Zum Antrag gehören typischerweise Vertrag, offizieller Fragebogen oder Bestätigung der Gastfamilie, Deutschnachweis, Versicherungsangaben, Passbilder und weitere Unterlagen der jeweiligen Auslandsvertretung. Details stehen im Ratgeber zum Au-pair-Visum.

Voraussetzungen für die Gastfamilie

1. Ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt

Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss ständig im Haushalt leben. Verheiratete und unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende können Gastfamilie sein. Ein Haushalt ohne minderjähriges Kind erfüllt den Programmzweck nicht.

2. Die Regel zur Familiensprache ist erfüllt

Für die Zustimmung bei Drittstaatsangehörigen wird Deutsch normalerweise als Muttersprache in der Familie gesprochen. Möglich kann es auch sein, wenn Deutsch die übliche Familiensprache ist und das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. Bei mehrsprachigen Familien sollte dieser Punkt früh individuell geprüft werden.

3. Die staatsangehörigkeitsrechtliche Konstellation passt

Nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu Drittstaatsaufenthalten sollte mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche, eine EU-/EWR- oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Andere Konstellationen sollten vor Reisebuchungen individuell bewertet werden.

4. Unterkunft und Verpflegung sind gesichert

Die Gastfamilie stellt ein geeignetes eigenes Zimmer in der Familienwohnung und vollständige Verpflegung kostenlos bereit. Das Au-pair nimmt am Familienleben teil, braucht aber ebenso Privatsphäre und angemessenen Zugang zu den gemeinsam genutzten Räumen.

5. Spracherwerb und Kulturaustausch werden unterstützt

Der Zeitplan lässt Raum für einen Deutschkurs, kulturelle Veranstaltungen und Religionsausübung. Die Familie leistet den vorgesehenen Kurszuschuss, trägt die notwendige Kursfahrt und hilft bei der Orientierung am neuen Wohnort.

6. Die Familie erfüllt die finanziellen Pflichten

Die Gastfamilie zahlt 280 € Taschengeld pro Monat, bei entsprechenden Kosten 70 € monatlich zum Deutschkurs, die notwendige Fahrt zum nächstgelegenen geeigneten Kurs sowie die Versicherung gegen Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Unfall. Mehr dazu im Kostenratgeber für Au-pairs.

Welche Aufgaben darf ein Au-pair übernehmen?

Passende Aufgaben sind begrenzt, familienbezogen und betreffen vor allem Kinder sowie den leichten Alltagshaushalt. Dazu können gehören:

  • Kinder beaufsichtigen und mit ihnen spielen;

  • beim Start in den Tag helfen;

  • Kinder zu Kindergarten, Schule oder Aktivitäten bringen;

  • einfache Mahlzeiten oder Snacks zubereiten;

  • leichtes Aufräumen, Abwasch oder Geschirrspüler;

  • bei Kinderwäsche und Kinderzimmern helfen; und

  • gelegentliches Babysitten am Abend innerhalb der vereinbarten Zeit.

Die konkrete Aufgabenliste muss zum Alter der Kinder passen und vor Beginn schriftlich festgehalten werden.

Welche Aufgaben sind nicht geeignet?

Ein Au-pair ist keine ausgebildete Nanny, Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Altenbetreuung. Nicht zum Rollenbild gehören:

  • alleinige Verantwortung für den gesamten Haushalt;

  • schwere oder umfangreiche Grundreinigung als Hauptaufgabe;

  • Vollzeit- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung;

  • professionelle Pflege kranker oder älterer Angehöriger;

  • Mitarbeit im Familienbetrieb;

  • Arbeit in einem anderen Haushalt oder für einen weiteren Arbeitgeber; oder

  • regelmäßige Überschreitung der Zeitgrenzen.

Auch mit einem Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf kann ein gutes Match gelingen. Die Familie muss die Bedürfnisse jedoch offen beschreiben. Ein Au-pair ersetzt keine medizinische, therapeutische oder pädagogische Fachkraft.

Arbeitszeit, Freizeit und bezahlter Urlaub

Thema Programmstandard in Deutschland
Maximale Aufgabenzeit Grundsätzlich höchstens sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich einschließlich Kinderbetreuung.
Mehrarbeit Nur gelegentlich, vorab vereinbart und zeitnah durch Freizeit ausgeglichen.
Wöchentliche Freizeit Mindestens 1,5 volle freie Tage pro Woche.
Freie Abende Mindestens vier Abende pro Woche.
Sonntage Mindestens ein Sonntag pro Monat sollte frei sein.
Bezahlter Urlaub Vier Wochen bei zwölf Monaten oder zwei Werktage pro vollem Monat.
Deutschkurs Regelmäßige Teilnahme muss zeitlich möglich sein.

Babysitting zählt zur Aufgabenzeit. Das gilt auch für kinderbezogene Fahrten oder auf Wunsch der Familie erledigte Haushaltsaufgaben. Ein Wochenplan macht unsichtbare Zeit sichtbar und schützt die 30-Stunden-Grenze.

Beide Seiten sollten festlegen, wie Stunden dokumentiert, Schulferien geplant, gelegentliche Änderungen behandelt und Mehrarbeit ausgeglichen werden. In der Freizeit besteht keine automatische Bereitschaftspflicht.

Was gehört in den schriftlichen Vertrag?

Wo vorgesehen, sollte der offizielle Mustervertrag genutzt und durch einen klaren Wochen- oder Haushaltsplan ergänzt werden. Festzuhalten sind mindestens:

  • Beginn und Ende;

  • Adresse und Haushaltsmitglieder;

  • normale Aufgaben und Wochenplan;

  • Taschengeld und Auszahlungstermin;

  • Zimmer, Verpflegung und Nutzung der Wohnräume;

  • Deutschkurs, Zuschuss und Fahrt;

  • Versicherung;

  • Freizeit und bezahlter Urlaub;

  • Familienreisen und Reisekosten;

  • Autonutzung, Fahrpraxis und Versicherung, falls relevant;

  • Hausregeln, Besuch, Internet und Privatsphäre;

  • Kündigungsfrist und Notfallkontakte; sowie

  • Vorgehen bei Konflikten oder vorzeitigem Ende.

Ein Vertrag ersetzt kein offenes Gespräch. Alles, was für Alltag, Erwartung oder Kosten wichtig ist, gehört vor der Reise besprochen und dokumentiert.

Kompatibilitätscheck vor dem Match

Formale Eignung allein garantiert kein gutes Zusammenleben. Beide Seiten sollten vergleichen:

  • den echten Wochenablauf einschließlich Morgen- und Abendzeiten;

  • Alter, Persönlichkeit und Betreuungsbedarf der Kinder;

  • Erfahrung mit Babys oder mehreren Kindern;

  • Fahrerwartungen und Nahverkehr;

  • Haustiere, Allergien und Ernährung;

  • Rauchen, Alkohol und Lebensstil;

  • Sprachgebrauch zu Hause;

  • Zimmer, Badnutzung und Privatsphäre;

  • Kursangebot und Weg;

  • Familienurlaub und Verwandtenbesuche;

  • Kommunikations- und Feedbackstil; und

  • Ersatzpläne bei Krankheit des Au-pairs oder eines Elternteils.

Ein Videogespräch mit allen wichtigen Haushaltsmitgliedern und ein Rundgang durch Zimmer und Wohnbereiche helfen, Unterschiede früh zu erkennen. Keine Seite sollte wesentliche Bedürfnisse kleinreden, nur um ein Match zu erreichen.

Nach der Ankunft

Das Au-pair muss die neue Adresse in der Regel beim Einwohnermeldeamt anmelden. Drittstaatsangehörige müssen gegebenenfalls den erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern, bevor das Einreisevisum abläuft. Die Familie sollte bei Terminen, Wegbeschreibung und lokalen Unterlagen unterstützen.

In den ersten Tagen werden Wochenplan, Notfallnummern, Kinderalltag, Allergien, Schlüssel, Verkehr, Versicherung und das Vorgehen bei Unsicherheit gemeinsam besprochen. Ein strukturierter Start gehört zu einer verantwortungsvollen Aufnahme.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Altersgrenze für Au-pairs in Deutschland?

Beim Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige gilt grundsätzlich: mindestens 18 Jahre und bei der Entscheidung noch nicht 27. Für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige gilt diese Visumsvorgabe nicht; Plattformen oder Familien können dennoch Programmkriterien verwenden.

Braucht ein Au-pair Deutsch auf A1-Niveau?

Für das Aufenthaltsverfahren von Drittstaatsangehörigen werden einfache Deutschkenntnisse erwartet, normalerweise GER A1. Die zuständige Stelle kann die Sprachkenntnisse prüfen.

Können Alleinerziehende ein Au-pair aufnehmen?

Ja. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 leben, und die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Darf ein Au-pair mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten?

Regelmäßige Aufgaben dürfen grundsätzlich weder 30 Stunden pro Woche noch sechs Stunden pro Tag überschreiten. Gelegentliche vereinbarte Mehrarbeit wird durch Freizeit ausgeglichen.

Zählt Babysitting zur Arbeitszeit?

Ja. Kinderbetreuung einschließlich Babysitting am Abend zählt zur Aufgabenzeit.

Darf ein Au-pair ältere Angehörige pflegen?

Professionelle Kranken- oder Altenpflege ist keine Au-pair-Aufgabe. Das Programm umfasst Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Familienhaushalt.

Braucht jedes Au-pair ein Visum?

Nein, das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keines. Die meisten Drittstaatsangehörigen benötigen ein nationales Visum; einige dürfen visumfrei einreisen und den Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, aber vor dessen Erteilung nicht arbeiten.

Nächster Schritt: Melde dich bei Auost an und gehe zum Tab „Program“, um die passenden Voraussetzungen sowie Dokument-, Vertrags- und Visumchecklisten zu sehen.

Zurück zum umfassenden Ratgeber „Au-pair in Deutschland“.

Offizielle Quellen

Redaktioneller Hinweis: Aufenthaltsentscheidungen sind Einzelfallentscheidungen; die Verwaltungspraxis kann sich ändern. Aktuelle Anforderungen bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, Ausländerbehörde und in den offiziellen Programmhinweisen prüfen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.


 

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