Ob ein Au-pair ein Visum benötigt, hängt von seiner Staatsangehörigkeit ab. Personen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen für die Au-pair-Tätigkeit in Deutschland grundsätzlich kein Au-pair-Visum. Au-pairs aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Au-pair-Tätigkeit ausdrücklich erlaubt. Der Antrag wird in der Regel vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt.
Wer benötigt ein Au-pair-Visum?
Die erste Frage lautet nicht „Wo wohnt das Au-pair?“, sondern „Welche Staatsangehörigkeit besitzt es?“. Für Drittstaatsangehörige ist grundsätzlich ein passender Aufenthaltstitel erforderlich. Einige Staatsangehörige können bestimmte Aufenthaltstitel erst nach der Einreise beantragen; die konkrete Möglichkeit sollte immer über die zuständige deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise den offiziellen Visa-Navigator geprüft werden.
Wichtig: Ein Schengen-Besuchsvisum berechtigt nicht automatisch zur Au-pair-Tätigkeit.
Typische persönliche Voraussetzungen
Im deutschen Au-pair-Verfahren werden typischerweise folgende Punkte geprüft:
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Das Au-pair ist mindestens 18 Jahre alt.
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Bei Antragstellung ist es noch nicht 27 Jahre alt.
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Es verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, regelmäßig mindestens Niveau A1.
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Der Aufenthalt dient dem Spracherwerb und kulturellen Austausch.
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Der Au-pair-Vertrag umfasst grundsätzlich mindestens sechs und höchstens zwölf Monate.
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Die Gastfamilie erfüllt die Voraussetzungen des deutschen Au-pair-Programms.
Die zuständige Auslandsvertretung kann weitere Unterlagen oder Nachweise verlangen. Eine Plattform kann Orientierung bieten, entscheidet aber nicht über das Visum.
Welche Unterlagen werden häufig benötigt?
Je nach Auslandsvertretung können unter anderem verlangt werden:
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gültiger Reisepass
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ausgefüllter Visumantrag
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biometrische Passfotos
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unterschriebener Au-pair-Vertrag
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Au-pair-Fragebogen
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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
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Angaben und Unterlagen der Gastfamilie
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Nachweis des Versicherungsschutzes
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gegebenenfalls Motivationsschreiben oder Lebenslauf
Verwenden Sie aktuelle offizielle Formulare. Namen, Daten, Arbeitszeiten, Leistungen und Vertragsdauer müssen in allen Dokumenten übereinstimmen.
Ablauf in sechs Schritten
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Passendes Match finden: Beide Seiten klären Erwartungen, Aufgaben, Starttermin und Dauer.
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Dokumente prüfen: Ausweise, Sprachkenntnisse und Angaben der Familie werden abgeglichen.
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Vertrag abschließen: Der offizielle Au-pair-Vertrag wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
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Visum beantragen: Das Au-pair bucht den Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
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Behördliche Prüfung: Je nach Fall wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.
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Einreise und Anmeldung: Nach Ankunft folgen Wohnsitzanmeldung und gegebenenfalls der Termin bei der Ausländerbehörde.
Was kann die Gastfamilie tun?
Die Familie kann das Verfahren nicht garantieren oder beschleunigen, aber Verzögerungen vermeiden:
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vollständige und widerspruchsfreie Dokumente bereitstellen
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E-Mails und Rückfragen schnell beantworten
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realistischen Starttermin vereinbaren
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Versicherung rechtzeitig vorbereiten
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Zimmer und Wohnsitzanmeldung organisieren
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niemals falsche Angaben zu Aufgaben oder Arbeitszeiten machen
Planen Sie ausreichend Zeit ein und buchen Sie keine nicht erstattbaren Reisen, bevor die Entscheidung feststeht.
Häufige Fehler
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Einreise mit einem ungeeigneten Besuchsvisum
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unterschiedliche Startdaten in Vertrag und Antrag
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fehlender A1-Nachweis
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unvollständiger Fragebogen
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Arbeitszeiten über 30 Stunden
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Aufgabenbeschreibung wie bei einer Vollzeit-Nanny oder Reinigungskraft
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Versicherung beginnt erst nach dem geplanten Einreisetag
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Au-pair-Visum?
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Auslandsvertretung, Terminlage, Vollständigkeit und Beteiligung weiterer Behörden. Eine pauschale Garantie ist nicht seriös.
Darf das Au-pair vor Erteilung des Aufenthaltstitels arbeiten?
Die Au-pair-Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel sie ausdrücklich erlaubt.
Kann die Gastfamilie das Visum beantragen?
Den Antrag stellt das Au-pair persönlich. Die Gastfamilie stellt jedoch wichtige Vertrags- und Familienunterlagen zur Verfügung.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Die Gründe sollten sorgfältig geprüft werden. Je nach Situation kann ein neuer, korrigierter Antrag möglich sein. Bei rechtlichen Fragen ist fachkundige Beratung sinnvoll.
Nächster Schritt
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Offizielle Quellen: Bundesagentur für Arbeit; Auswärtiges Amt und zuständige deutsche Auslandsvertretung. Stand: 19. August 2026.