Au-pair-Visum für Deutschland: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf
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Au-pair-Visum für Deutschland: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf

Auost Team 24 Jun 2026 0 likes

Ob vor der Reise ein Au-pair-Visum nötig ist, hängt vor allem von der Staatsangehörigkeit ab. EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keines. Die meisten anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Einreise ein nationales Visum der Kategorie D erhalten. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs und der USA dürfen grundsätzlich visumfrei einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen – mit der Au-pair-Tätigkeit aber erst beginnen, wenn der Titel sie ausdrücklich erlaubt.

Kurzantwort: Drittstaatsangehörige müssen in der Regel mindestens 18 und bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel noch unter 27 sein, einfache Deutschkenntnisse etwa auf GER-Niveau A1 nachweisen, eine geeignete Gastfamilie haben und einen schriftlichen Vertrag über sechs bis zwölf Monate vorlegen. Ein nationales Visum kostet normalerweise 75 €. Verfahren, Nachweise und Bearbeitungszeit richten sich nach der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde.

Persönliche Checkliste: Melde dich in deinem Auost-Konto an und gehe zum Tab „Program“. Dort findest du ausführliche Visumanforderungen, Dokumente, Verträge, Versicherungen und die nächsten Schritte für deine Staatsangehörigkeit und dein Match.

Wer braucht vor der Einreise ein Visum?

Staatsangehörigkeit Visum vor Einreise? Ab wann ist die Au-pair-Tätigkeit erlaubt?
EU/EWR und Schweiz Nein; auch keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Sobald Vertrag und Versicherung bestehen; die Adresse ist innerhalb der örtlichen Frist anzumelden.
Die meisten übrigen Staaten Ja. Vor der Reise ein nationales D-Visum zur Au-pair-Beschäftigung beantragen. Erst wenn Visum oder Aufenthaltstitel die Tätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Vereinigtes Königreich und USA Grundsätzlich visumfreie Einreise und Antrag in Deutschland möglich. Erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels mit Arbeitserlaubnis. Ein Antrag vor der Reise kann Verzögerungen beim Start vermeiden.

Die Staatsangehörigkeit ist nur der Ausgangspunkt. Passart, gewöhnlicher Aufenthalt und individuelle Umstände können beeinflussen, wo und wie der Antrag gestellt wird. Den richtigen Weg bestätigt die für den Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Ein Schengen-Besuchsvisum oder ein visumfreier Besucheraufenthalt ist keine Arbeitserlaubnis. Betreuung oder Haushaltshilfe gegen Leistungen dürfen erst beginnen, wenn das Aufenthaltsdokument die Au-pair-Tätigkeit erlaubt.

Zentrale Voraussetzungen für das Au-pair-Visum

Für Drittstaatsangehörige gelten im Au-pair-Verfahren normalerweise:

  • Alter: mindestens 18 und bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel noch nicht 27 Jahre alt;

  • Deutsch: einfache Kenntnisse, grundsätzlich mindestens GER A1; die Behörde darf die Fähigkeit prüfen;

  • Dauer: schriftlich vereinbarter Aufenthalt von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten;

  • Begrenzter Aufenthalt: Au-pair-Beschäftigung auf diesem Weg grundsätzlich nur bis zu einem Jahr und normalerweise nicht wiederholbar;

  • Geeignete Gastfamilie: mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt sowie Erfüllung der anwendbaren Regeln zu Familiensprache und Staatsangehörigkeit;

  • Keine Verwandtschaft: Au-pair und Gastfamilie sind nicht verwandt;

  • Kulturaustausch: Kinderbetreuung und leichte Mithilfe statt professioneller Pflege oder regulärer Vollzeit-Hausarbeit;

  • Ausdrückliche Erlaubnis: Visum oder Aufenthaltstitel gestattet die Au-pair-Tätigkeit.

Alle Familien-, Zeit- und Aufgabenregeln stehen in den Au-pair-Voraussetzungen für Deutschland.

Häufig verlangte Unterlagen

Maßgeblich ist immer die aktuelle Liste der zuständigen Botschaft oder des Konsulats. Typischerweise werden verlangt:

  • ausgefüllter Antrag auf ein nationales Visum;

  • gültiger Reisepass und Kopien der Datenseite;

  • biometrische Passfotos;

  • unterschriebener Au-pair-Vertrag mit Daten, Aufgaben, Zeiten und Leistungen;

  • offizieller Gastfamilien-Fragebogen oder eine entsprechende Bestätigung, soweit verlangt;

  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, etwa ein akzeptiertes A1-Zertifikat oder ein anderer zugelassener Nachweis;

  • Versicherungsnachweis oder -bestätigung;

  • Angaben zu Gastfamilie, Haushalt und Kindern;

  • Motivationsschreiben oder Lebenslauf, falls gefordert;

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Amtsbezirk; und

  • Gebühr sowie alle weiteren für den Einzelfall verlangten Unterlagen.

Formulare, Originale, Übersetzungen, Beglaubigungen und anerkannte Sprachzertifikate unterscheiden sich je nach Auslandsvertretung. Eine alte Liste aus einem Forum ist kein Ersatz für die aktuelle offizielle Checkliste.

Der Antrag Schritt für Schritt

Schritt 1: Eignung vor dem Match prüfen

Alter, Deutschkenntnisse, Staatsangehörigkeit, frühere Au-pair-Aufenthalte und geplante Daten prüfen. Die Familie klärt, ob Haushalt, Familiensprache und Staatsangehörigkeit der erwachsenen Mitglieder zu den Vorgaben passen.

Schritt 2: Den echten Alltag besprechen

Kinderbetreuung, leichte Hausarbeit, Wochenstunden, freie Tage, Urlaub, Zimmer, Essen, Deutschkurs, Verkehr, Versicherung und Hausregeln vereinbaren. Eine Visumerteilung macht ein unpassendes Match nicht passend.

Schritt 3: Au-pair-Vertrag unterschreiben

Den vorgesehenen Vertrag vollständig und korrekt ausfüllen. Namen, Passdaten, Adresse sowie Anfangs- und Enddatum müssen in allen Unterlagen übereinstimmen. Der Aufenthalt dauert sechs bis zwölf Monate und hält die Programmgrenzen ein.

Schritt 4: Unterlagen der Auslandsvertretung zusammenstellen

Aktuelle Formulare und Checkliste bei der zuständigen Vertretung abrufen. Sprachnachweis, Fotos, Familienunterlagen und Versicherungsbestätigung früh beschaffen. Für Übersetzung oder Beglaubigung zusätzliche Zeit einplanen.

Schritt 5: Nationales Visum beantragen

Dem Verfahren der Auslandsvertretung folgen. Dazu können das Auslandsportal, ein Termin und eine persönliche Identitäts- oder Sprachprüfung gehören. Gebühr zahlen und Antragsnummer sowie Beleg aufbewahren.

Schritt 6: Entscheidung abwarten

Die Dauer hängt von Auslandsvertretung, Saison, Vollständigkeit und der Beteiligung deutscher Behörden ab. Eine weltweit garantierte Frist gibt es nicht. Erst nach Erteilung mit dem Flugdatum planen und möglichst flexible oder erstattbare Tickets nutzen.

Schritt 7: Visum prüfen

Schreibweise des Namens, Gültigkeitszeitraum, Zahl der Einreisen und den Vermerk zur erlaubten Tätigkeit kontrollieren. Bei einem Fehler vor der Reise die ausstellende Stelle kontaktieren.

Schritt 8: Formalitäten nach Ankunft erledigen

Adresse innerhalb der örtlich geltenden Frist anmelden. Falls erforderlich, rechtzeitig vor Ablauf des Einreisevisums bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel beantragen. Reisepass, Meldebestätigung, Vertrag, Versicherung und lokal geforderte Unterlagen mitbringen.

Visumgebühr und weitere Ausgaben

Ein deutsches nationales Visum kostet für Erwachsene normalerweise 75 €. Ermäßigungen oder Befreiungen sind möglich. Die Auslandsvertretung legt Zahlungsweg und Währung fest; bei Ablehnung kann die Gebühr nicht erstattet werden.

Zusätzlich können entstehen:

  • Anreise zum Termin;

  • Passbilder, Übersetzungen oder Beglaubigungen;

  • anerkannter Sprachtest;

  • Versicherung vor oder ab Einreise;

  • internationale Reise; und

  • separate Gebühr für den Aufenthaltstitel in Deutschland.

Die laufenden Pflichten der Gastfamilie sind davon zu unterscheiden: monatlich 280 € Taschengeld, gegebenenfalls 70 € Deutschkurszuschuss, notwendige Kursfahrt, kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie die vorgeschriebene Versicherung. Details im Ratgeber zu Au-pair-Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es gibt keine weltweit einheitliche Bearbeitungsdauer. Terminverfügbarkeit und Prüfung können je nach Land und Saison deutlich variieren; außerdem können Behörden in Deutschland beteiligt werden. Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen verursachen vermeidbare Verzögerungen.

Der Antrag sollte so früh gestellt werden, wie es die zuständige Auslandsvertretung zulässt. Zwischen erwartetem Bescheid und geplantem Start ist ein realistischer Puffer sinnvoll. Die Familie braucht eine alternative Kinderbetreuung und darf niemanden zu Einreise oder Arbeit ohne Erlaubnis drängen.

Rolle der Gastfamilie im Visumverfahren

Die Gastfamilie sollte:

  • Vertrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben;

  • Gastfamilien-Fragebogen oder andere verlangte Bestätigungen bereitstellen;

  • auf übereinstimmende Namen, Adresse, Daten und Haushaltsangaben achten;

  • bei Behördenrückfragen zügig antworten;

  • eine geeignete Versicherung organisieren;

  • vereinbarte Aufgaben und Zeiten nach der Bewilligung nicht einseitig ändern; und

  • nach Ankunft bei Anmeldung und Ausländerbehörde helfen.

Eine Visumzusage darf die Familie nicht versprechen. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde.

Typische Ursachen für Verzögerungen

Schwieriger oder langsamer wird das Verfahren häufig, wenn:

  1. die Altersobergrenze kurz bevorsteht;

  2. ein Sprachnachweis fehlt oder einfache Deutschkenntnisse nicht erkennbar sind;

  3. Vertragsdaten oder persönliche Angaben widersprüchlich sind;

  4. weniger als sechs oder mehr als zwölf Monate vorgesehen sind;

  5. Kind, Familiensprache oder Staatsangehörigkeit der Familie unklar sind;

  6. die Rolle nach Vollzeitbetreuung, Hausarbeit oder professioneller Pflege aussieht;

  7. Versicherungsangaben fehlen;

  8. der Antrag bei der falschen Auslandsvertretung gestellt wird; oder

  9. Nachforderungen verspätet beantwortet werden.

Eine Nachforderung ist nicht automatisch eine Ablehnung. Innerhalb der genannten Frist und nach den Anweisungen der Behörde antworten.

Ab wann darf nach der Einreise gearbeitet werden?

Nicht die bloße Anwesenheit in Deutschland ist entscheidend. Visum oder Aufenthaltstitel müssen die Au-pair-Tätigkeit gestatten. Besonders wichtig ist das bei visumfreier Einreise: Die Arbeit darf grundsätzlich erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels beginnen.

Nach Beginn sollten beide Seiten Kopien von Pass, Aufenthaltsdokument, Vertrag und Versicherung aufbewahren. Ablaufdatum im Blick behalten und bei noch offenen Terminen früh handeln.

Häufige Fragen

Kann ich als Tourist einreisen und dann Au-pair werden?

Die meisten Drittstaatsangehörigen müssen das richtige nationale Visum vor der Reise erhalten. Touristen- oder Schengenstatus erlaubt keine Au-pair-Arbeit. Nur bestimmte Staatsangehörige dürfen grundsätzlich visumfrei einreisen und in Deutschland beantragen; auch sie müssen auf die Arbeitserlaubnis warten.

Welches Deutschniveau wird verlangt?

Normalerweise werden einfache Deutschkenntnisse etwa auf GER-Niveau A1 verlangt. Die zuständige Stelle bestimmt die akzeptierten Nachweise und kann die Kenntnisse prüfen.

Was kostet ein Au-pair-Visum?

Das nationale Visum kostet für Erwachsene normalerweise 75 €. Ermäßigungen oder Befreiungen können gelten; ein späterer Aufenthaltstitel kann extra kosten.

Darf ich arbeiten, während der Aufenthaltstitel bearbeitet wird?

Nur wenn das derzeitige Aufenthaltsdokument die Au-pair-Tätigkeit ausdrücklich erlaubt. Visumfreie Einreise oder Besucherstatus reichen nicht.

Kann die Gastfamilie mein Visum garantieren?

Nein. Sie liefert Vertrag und unterstützende Angaben; entscheiden darf nur die zuständige deutsche Behörde.

Kann das Au-pair-Visum über ein Jahr verlängert werden?

Der Au-pair-Weg ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt und normalerweise nicht wiederholbar. Ein anderer späterer Aufenthaltszweck muss separat mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Soll ich vor der Bewilligung einen Flug buchen?

Nicht erstattbare Buchungen sollten bis zur Erteilung vermieden werden. Falls eine Buchung nötig ist, eine flexible Option wählen und die Hinweise der Auslandsvertretung beachten.

Nächster Schritt: Melde dich in deinem Auost-Konto an und öffne den Tab „Program“, um die Visum- und Dokumentenliste für deine Staatsangehörigkeit und dein Match zu prüfen.

Zurück zum umfassenden Ratgeber „Au-pair in Deutschland“.

Offizielle Quellen

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Zusage einer Genehmigung. Maßgeblich sind die aktuelle Checkliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und die Hinweise der Ausländerbehörde.


 

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