Au-pair-Steuer-Check

Schätzen Sie einen möglichen Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuung – keine Steuererstattung und keine verbindliche Steuerberatung.

Ihre Angaben

Nur Ausgaben eingeben, die grundsätzlich für eine steuerliche Berücksichtigung infrage kommen; nicht automatisch alle Haushaltskosten.
Beispielsweise Kita. Rechenbeispiel für ein anspruchsberechtigtes Kind; nicht bereits abgezogene Beträge eingeben.
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Annahmen: Deutschland, ein grundsätzlich anspruchsberechtigtes Kind (< 14 Jahre), nachgewiesene und entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen unbar (Banküberweisung) bezahlte Kosten. Die Höhe des Kinderbetreuungsanteils ist nachzuweisen und nicht frei wählbar.
Möglicher Sonderausgabenabzug
4.000 €
Mindert das zu versteuernde Einkommen (nicht mit einer Steuererstattung gleichzusetzen)
Zugeordnete Au-pair-Betreuungskosten 4.000 €
Weitere Betreuungskosten (z. B. Kita) 1.000 €
80 % der Summe (§ 10 EStG) 4.000 €
Gesetzlicher Höchstbetrag / Kind 4.800 €
Geschätzte tatsächliche Steuerersparnis: Bei einem persönlichen Steuersatz von ca. 35 % spart ein Abzug von 4.000 € etwa 1.400 € an tatsächlicher Steuer.
Steuer-Ratgeber ↗
§ 10 EStG

Offizielle Informationen & Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz: § 10 EStG ↗ und Bundesfamilienportal: Kinderbetreuungskosten ↗.

Der vereinfachte Rechner berücksichtigt keine individuelle Steuerberechnung, keine umfassende Anspruchsprüfung, keine Aufteilung auf mehrere Kinder und keine abweichenden Veranlagungskonstellationen. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine persönliche Steuerberatung.

Welche Au-pair-Kosten sind in Deutschland steuerlich absetzbar?

Unter den Voraussetzungen von § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz können für ein anspruchsberechtigtes Kind 80 % der berücksichtigungsfähigen Kinderbetreuungskosten bis höchstens 4.800 € jährlich als Sonderausgaben angesetzt werden. Die Grenze bezieht sich auf die gesamten anerkennungsfähigen Kosten pro Kind, nicht auf jeden Betreuungsanbieter einzeln.

Was bedeutet die 50/50-Aufteilung beim Au-pair?

Wenn ein Au-pair sowohl Kinder betreut als auch Aufgaben im Haushalt übernimmt, kann eine vereinfachte Aufteilung auf Betreuungs- und andere Leistungen in Betracht kommen. Eine andere sachgerechte Zuordnung erfordert belastbare Dokumentation; ein höherer Prozentsatz kann nicht einfach frei gewählt werden.

Welche Nachweise sollte die Gastfamilie aufbewahren?

  • ✓ Au-pair-Vertrag und Beschreibung der Betreuungsaufgaben
  • ✓ Nachweise über die gesetzlich erforderlichen unbaren Zahlungen (Kontoauszüge)
  • ✓ Rechnungen bzw. Beitragsnachweise zur Au-pair-Versicherung
  • ✓ Unterlagen zu weiteren Betreuungskosten wie Kita oder Tagespflege

Häufige Fragen zum Au-pair-Steuerabzug

Ist die 50/50-Aufteilung immer vorgeschrieben?

Nein. Sie ist eine vereinfachte Zuordnung für bestimmte gemischte Tätigkeiten. Eine andere Aufteilung muss sachlich gerechtfertigt und nachweisbar sein.

Kann ich gleichzeitig Kita- und Au-pair-Kosten berücksichtigen?

Grundsätzlich können qualifizierende Kosten verschiedener Anbieter zusammen berücksichtigt werden; der gesetzliche Höchstbetrag gilt insgesamt je Kind, nicht je Anbieter.

Ist der Abzug meine Steuererstattung?

Nein. Ein Sonderausgabenabzug mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage; eine mögliche tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Einzelfall und dem persönlichen Steuersatz ab.

Warum sind Barzahlungen steuerlich ausgeschlossen?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG müssen Zahlungen zwingend unbar über ein Bankkonto (Überweisung) erfolgen. Barzahlungen führen zum vollständigen Verlust des Steuerabzugs – selbst wenn Quittungen vorliegen.

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