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Offizielle Informationen & Rechtsgrundlage
Einkommensteuergesetz: § 10 EStG ↗ und Bundesfamilienportal: Kinderbetreuungskosten ↗.
Welche Au-pair-Kosten sind in Deutschland steuerlich absetzbar?
Unter den Voraussetzungen von § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz können für ein anspruchsberechtigtes Kind 80 % der berücksichtigungsfähigen Kinderbetreuungskosten bis höchstens 4.800 € jährlich als Sonderausgaben angesetzt werden. Die Grenze bezieht sich auf die gesamten anerkennungsfähigen Kosten pro Kind, nicht auf jeden Betreuungsanbieter einzeln.
Was bedeutet die 50/50-Aufteilung beim Au-pair?
Wenn ein Au-pair sowohl Kinder betreut als auch Aufgaben im Haushalt übernimmt, kann eine vereinfachte Aufteilung auf Betreuungs- und andere Leistungen in Betracht kommen. Eine andere sachgerechte Zuordnung erfordert belastbare Dokumentation; ein höherer Prozentsatz kann nicht einfach frei gewählt werden.
Welche Nachweise sollte die Gastfamilie aufbewahren?
- Au-pair-Vertrag und Beschreibung der Betreuungsaufgaben
- Nachweise über die gesetzlich erforderlichen unbaren Zahlungen (Kontoauszüge)
- Rechnungen bzw. Beitragsnachweise zur Au-pair-Versicherung
- Unterlagen zu weiteren Betreuungskosten wie Kita oder Tagespflege
Häufige Fragen zum Au-pair-Steuerabzug
Ist die 50/50-Aufteilung immer vorgeschrieben?
Nein. Sie ist eine vereinfachte Zuordnung für bestimmte gemischte Tätigkeiten. Eine andere Aufteilung muss sachlich gerechtfertigt und nachweisbar sein.
Kann ich gleichzeitig Kita- und Au-pair-Kosten berücksichtigen?
Grundsätzlich können qualifizierende Kosten verschiedener Anbieter zusammen berücksichtigt werden; der gesetzliche Höchstbetrag gilt insgesamt je Kind, nicht je Anbieter.
Ist der Abzug meine Steuererstattung?
Nein. Ein Sonderausgabenabzug mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage; eine mögliche tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Einzelfall und dem persönlichen Steuersatz ab.
Warum sind Barzahlungen steuerlich ausgeschlossen?
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG müssen Zahlungen zwingend unbar über ein Bankkonto (Überweisung) erfolgen. Barzahlungen führen zum vollständigen Verlust des Steuerabzugs – selbst wenn Quittungen vorliegen.