EU, EWR oder Schweiz
Au-pairs aus diesen Staaten benötigen für Einreise und Au-pair-Tätigkeit im Regelfall kein Visum. Nach der Einreise gelten die allgemeinen melderechtlichen Pflichten (z. B. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt).
Die Staatsangehörigkeit des Au-pairs entscheidet darüber, welcher Weg gilt.
Au-pairs aus diesen Staaten benötigen für Einreise und Au-pair-Tätigkeit im Regelfall kein Visum. Nach der Einreise gelten die allgemeinen melderechtlichen Pflichten (z. B. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt).
Bitte Fristen und Voraussetzungen für die jeweilige Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz prüfen.
Verbindliche Merkblätter und Checklisten veröffentlicht die jeweilige Botschaft oder das Generalkonsulat.
Hinweis: Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und die aktuellen Vorgaben der Behörden.
Ein Au-pair-Aufenthalt ist in Deutschland an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
Die Visumbeantragung erfolgt durch das Au-pair persönlich. Die Gastfamilie unterstützt vor allem durch vollständige, fristgerechte Unterlagen.
Gemeinsam einen realistischen Beginn festlegen und Puffer für Terminvergabe und Bearbeitung einplanen.
Kinderbetreuung, Arbeitszeiten (max. 30 Std./Woche), Taschengeld und Wohnsituation vorab transparent festhalten.
Au-pair-Vertrag (z. B. nach BA-Muster), Einladungsschreiben und Angaben zur Familie zeitnah übermitteln.
Auch wenn Details je nach Herkunftsland abweichen, bietet diese Reihenfolge Gastfamilien eine verlässliche Struktur.
Au-pairs aus Drittstaaten dürfen die Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn der entsprechende Aufenthaltstitel bzw. das Visum dies ausdrücklich erlaubt. Eine reine visumfreie Einreise ohne Arbeitsberechtigung genügt nicht.
Je nach Konstellation müssen nach der Ankunft Termine beim Bürgeramt (Wohnsitzanmeldung) und bei der Ausländerbehörde (Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels / eAT) wahrgenommen werden.
Für den gesamten Zeitraum ab Einreise ist ein lückenloser Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) erforderlich.
Mehr zur Au-pair-Versicherung ↗Wichtige Antworten rund um Zuständigkeiten, Fristen und Arbeitsaufnahme.
Verbindliche und tagesaktuelle Vorgaben finden Sie bei den zuständigen Behörden:
Redaktioneller Hinweis & Haftungsausschluss: Diese Seite bietet eine orientierende Übersicht zur Vorbereitung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen.
Finden Sie geprüfte Au-pair-Profile, vergleichen Sie Sprachkenntnisse und gestalten Sie den Vermittlungsprozess transparent.