Welche Versicherungen sind für ein Au-pair in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben? Erfahren Sie, wer die Beiträge übernimmt, welche Leistungen für das Visum zwingend erforderlich sind und was Gastfamilien vor der Einreise prüfen müssen.
Nach den offiziellen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und § 12 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sind Gastfamilien verpflichtet, für die gesamte Dauer des Au-pair-Aufenthalts ab dem ersten Tag einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Deckt ambulante Behandlungen bei Haus- und Fachärzten, notwendige Krankenhausaufenthalte, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie ärztlich verordnete Medikamente ab.
Bietet 24-Stunden-Schutz bei Unfällen sowohl während der Kinderbetreuung als auch in der privaten Freizeit. Beinhaltet Invaliditätsleistungen, Bergungskosten und kosmetische Operationen.
Deutsche Ausländerbehörden und Konsulate fordern ausdrücklich die Mitversicherung von Schwangerschaftsuntersuchungen, medizinischer Entbindung und Wochenbettbetreuung.
Nicht jede Au-pair-Police bietet denselben Leistungsumfang. Nutzen Sie diese Übersicht, um Leistungen gezielt zu vergleichen und Leistungslücken zu vermeiden.
| Versicherungsbaustein | Was ist abgedeckt? | Vor Vertragsabschluss prüfen | Status |
|---|---|---|---|
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Krankenversicherung Gesundheitsversorgung |
Ambulante Arztbesuche, Notfall-Zahnbehandlung (Schmerztherapie, Füllungen), stationäre Klinikaufenthalte, verordnete Arznei- und Verbandmittel. | Selbstbeteiligung je Schadensfall (0 € vs. 25–50 €), Vorerkrankungen, Erstattungsgrenzen bei Zahnersatz. | Pflicht |
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Unfallversicherung 24h-Unfallschutz |
Dauerhafte Invaliditätsentschädigung, Todesfallleistung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, unfallbedingte Operationen. | Invaliditätsgrundsumme (empfohlen: mind. 50.000 € mit Progression), Bergungskosten (mind. 5.000 €). | Pflicht |
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Schwangerschaft & Entbindung Mutterschutz |
Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung im Krankenhaus, Behandlung unvorhergesehener Schwangerschaftskomplikationen. | Keine einschränkenden Wartezeiten; Klärung, ob eine vor der Einreise eingetretene Schwangerschaft mitversichert ist. | Pflicht |
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Privathaftpflicht Haftpflichtschutz |
Schäden, die das Au-pair Dritten zufügt (z. B. im Straßenverkehr, auf dem Spielplatz oder in der Öffentlichkeit). | Schäden am Eigentum der Gastfamilie (Mietsachschäden) sowie Verlust von Wohnungs- und Generalschlüsseln. | Empfohlen |
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Krankenrücktransport Rückführung ins Heimatland |
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport in das Heimatland bei schweren oder langwierigen Erkrankungen. | Achten Sie auf die Formulierung „medizinisch sinnvoll“ statt nur „medizinisch notwendig“. | Wichtig |
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Kfz-Zusatzschutz Fahrzeugnutzung |
Nutzung des Familienautos für Fahrten zu Schule, Kindergarten oder Freizeitaktivitäten. | Eintragung des Au-pairs als berechtigter Fahrer bei der Kfz-Versicherung. Ausländischer Führerschein gilt nur 6 Monate ab Einreise! | Bei Fahrten |
* Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des gewählten Anbieters.
Spezielle Au-pair-Versicherungen in Deutschland sind dank des jungen Alters der Au-pairs (meist 18 bis 26 Jahre) erfreulich günstig. Die Monatsbeiträge liegen üblicherweise zwischen 35 € und 55 €.
Geben Sie den Monatsbeitrag und die geplante Aufenthaltsdauer ein, um die Gesamtkosten zu berechnen.
* Erstattungsgarantie bei vorzeitiger Abreise: Seriöse deutsche Au-pair-Versicherer erstatten bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts (gegen Vorlage der Abmeldebescheinigung oder des Rückflugtickets) unverbrauchte volle Monate zurück.
Befolgen Sie diese vier Schritte, damit Ihr Au-pair schnell medizinische Hilfe erhält und die Kostenerstattung reibungslos verläuft.
Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sofort 112 wählen. Außerhalb der Praxiszeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei normalen Erkrankungen den Hausarzt aufsuchen.
Versicherungsschein, Versicherungsnummer und die 24h-Notfall-Hotline des Anbieters griffbereit zu Hause und digital auf dem Smartphone des Au-pairs hinterlegen.
Vor geplanten Operationen, Krankenhausaufenthalten oder teuren Spezialuntersuchungen unverzüglich die Versicherung kontaktieren, um eine Kostendeckungszusage einzuholen.
Detaillierte Arztrechnungen (GOÄ-Rechnungen), Rezepte und Quittungen vollständig aufbewahren und anschließend digital über das Kundenportal des Versicherers einreichen.
Haken Sie die wichtigsten Punkte vor der Abreise des Au-pairs nach Deutschland ab. Sie können die fertige Liste kopieren oder zurücksetzen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen von Gastfamilien in Deutschland.
Informieren Sie sich anhand offizieller deutscher Behördenportale sowie unserer detaillierten Ratgeber für Gastfamilien.
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