Wenn Sie ein Au-pair aus dem Ausland aufnehmen möchten, hängt die Frage nach dem Visum vor allem von der Staatsangehörigkeit des Au-pairs ab.
Au-pairs aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen grundsätzlich kein Au-pair-Visum für Deutschland. Bei Au-pairs aus Drittstaaten ist dagegen in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel erforderlich.
Kurz gesagt:
Erst das Match, dann die Visumfrage. Welche Regelung gilt, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit des Au-pairs ab.
Die einfachste Orientierung bietet die Staatsangehörigkeit:
Kein Au-pair-Visum erforderlich
Das Au-pair kann grundsätzlich ohne spezielles Au-pair-Visum nach Deutschland kommen und hier als Au-pair tätig werden.
Einreise grundsätzlich ohne vorheriges nationales Visum möglich
↓
Erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen
↓
Au-pair-Tätigkeit erst mit der notwendigen Erlaubnis aufnehmen
Nationales Visum vor der Einreise beantragen
↓
Nach Erteilung nach Deutschland einreisen
Wichtig: Eine visumfreie Einreise bedeutet nicht automatisch, dass eine Person sofort als Au-pair arbeiten darf. Entscheidend ist, ob der jeweilige Aufenthaltstitel die Au-pair-Tätigkeit erlaubt.
Da sich Einreisebestimmungen ändern können, sollte das Au-pair vor der Antragstellung zusätzlich die aktuellen Informationen der zuständigen deutschen Botschaft oder des zuständigen Konsulats prüfen.
Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten bestimmte Voraussetzungen.
Dazu gehören unter anderem:
Grundkenntnisse der deutschen Sprache
ein Alter von unter 27 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
eine geeignete Gastfamilie
ein Au-pair-Aufenthalt von höchstens einem Jahr
ein Aufenthaltstitel, der die Au-pair-Tätigkeit erlaubt
Auch die sprachliche Situation innerhalb der Gastfamilie kann eine Rolle spielen.
Die vollständigen Voraussetzungen erklären wir auf einer eigenen Seite.
→ Alle Au-pair-Voraussetzungen ansehen
So bleibt diese Seite auf ihre wichtigste Frage konzentriert: Wann braucht ein Au-pair ein Visum und was bedeutet das für die Gastfamilie?
Das Visum wird vom Au-pair selbst beantragt. Trotzdem ist die Gastfamilie ein wichtiger Teil des Verfahrens.
Nach einem erfolgreichen Match sollten Familie und Au-pair zunächst gemeinsam klären:
Zeitraum des Aufenthalts
Wann soll das Au-pair beginnen und wie lange soll es bleiben?
Aufgaben und Alltag
Welche Aufgaben übernimmt das Au-pair und wie sieht der Familienalltag aus?
Unterlagen
Welche Dokumente muss die Gastfamilie für den Antrag bereitstellen?
Je nach Auslandsvertretung können beispielsweise Angaben zur Familie sowie Unterlagen über den geplanten Au-pair-Aufenthalt verlangt werden.
Wichtig ist, dass die Angaben in Vertrag, Formularen und Visumantrag übereinstimmen.
Der genaue Ablauf kann sich je nach Staatsangehörigkeit unterscheiden. Für viele Au-pairs aus Drittstaaten sieht der Weg grundsätzlich so aus:
Familie und Au-pair finden sich
↓
Erwartungen und Aufenthaltszeitraum klären
↓
Au-pair-Unterlagen vorbereiten
↓
Visum oder Aufenthaltstitel beantragen
↓
Prüfung durch die zuständigen Behörden
↓
Einreise nach Deutschland
↓
Au-pair-Aufenthalt beginnen
Tipp für Gastfamilien:
Planen Sie die Anreise nicht ausschließlich nach Ihrem gewünschten Startdatum. Entscheidend ist, wann das Au-pair die erforderliche Erlaubnis tatsächlich erhalten hat.
Eine ausführliche Erklärung zur Antragstellung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie in unserem detaillierten Visa-Ratgeber.
→ Au-pair-Visum beantragen: Unterlagen & Ablauf
Ein Au-pair aus einem Drittstaat sollte die Tätigkeit erst beginnen, wenn das Visum beziehungsweise der Aufenthaltstitel die Au-pair-Beschäftigung erlaubt.
Eine touristische oder sonstige visumfreie Einreise reicht dafür nicht automatisch aus.
Das ist insbesondere für Staatsangehörige wichtig, die ohne vorheriges nationales Visum nach Deutschland einreisen dürfen und den notwendigen Aufenthaltstitel anschließend in Deutschland beantragen.
Planen Sie daher ausreichend Zeit zwischen Einreise und dem vorgesehenen Start der Au-pair-Tätigkeit ein.
Nach der Einreise können weitere Schritte notwendig sein.
Dazu gehören je nach Situation beispielsweise:
Wohnsitz anmelden
Aufenthaltstitel beantragen oder abholen
Versicherung sicherstellen
Au-pairs, die den notwendigen Aufenthaltstitel erst nach der Einreise beantragen dürfen, wenden sich dafür an die zuständige Ausländerbehörde.
→ Informationen zur Au-pair-Versicherung
Das Visumverfahren beginnt erst, nachdem Familie und Au-pair sich gefunden haben.
Deshalb lohnt es sich, schon während des Kennenlernens offen über Staatsangehörigkeit, möglichen Starttermin und die notwendige Vorbereitung zu sprechen.
Ein Au-pair, das bereits in wenigen Tagen beginnen soll, passt möglicherweise nicht zu einer Familie, wenn vorher noch ein mehrstufiges Visumverfahren durchgeführt werden muss.
Trotzdem sollte die Visumfrage nicht das wichtigste Kriterium für ein Match sein.
Entscheidend bleibt, dass Familie und Au-pair menschlich, organisatorisch und in ihren Erwartungen zusammenpassen.
Noch auf der Suche? → Passende Au-pairs entdecken
Nein. Au-pairs aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz benötigen grundsätzlich kein spezielles Au-pair-Visum. Bei Au-pairs aus Drittstaaten hängt es von der Staatsangehörigkeit und dem erforderlichen Aufenthaltstitel ab.
Nein. Der Antrag wird grundsätzlich vom Au-pair gestellt. Die Gastfamilie stellt jedoch wichtige Informationen und Unterlagen für den geplanten Aufenthalt zur Verfügung.
Staatsangehörige bestimmter Länder können grundsätzlich ohne vorheriges nationales Visum nach Deutschland einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel anschließend in Deutschland beantragen. Die Au-pair-Tätigkeit darf jedoch erst beginnen, wenn die notwendige Erlaubnis vorliegt.
Ein Au-pair-Aufenthalt kann grundsätzlich für bis zu zwölf Monate vorgesehen werden.
Eine allgemeine Bearbeitungszeit gibt es nicht. Sie hängt unter anderem von der zuständigen Auslandsvertretung, den eingereichten Unterlagen und der Beteiligung weiterer Behörden ab.
Entscheidend ist, ob der aktuelle Aufenthaltstitel oder das erteilte Visum die Au-pair-Tätigkeit erlaubt. Ein laufender Antrag allein reicht nicht automatisch aus.
Die Informationen auf dieser Seite orientieren sich insbesondere an:
Bundesagentur für Arbeit
Auswärtiges Amt
§ 12 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Visabestimmungen können sich ändern und einzelne deutsche Auslandsvertretungen können zusätzliche Unterlagen verlangen. Vor einem Antrag sollte deshalb immer die aktuelle Checkliste der zuständigen Botschaft oder des zuständigen Konsulats geprüft werden.
Zuletzt fachlich geprüft: [08.08.2026]
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